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Geplant ist die Entwicklung eines Wohngebiets mit rund 16 Bauplätzen für Ein- und Zweifamilienhäuser zur reinen Dauerwohnnutzung. Es besteht die Möglichkeit der Erweiterung auf 32 Bauplätze.
Der geplante Bereich stellt eine der verbliebenen größeren Entwicklungsbereiche für die Stadt dar, da hier angesichts der bestehenden, nach Süden ausgreifenden Siedlungsentwicklung keine landwirtschaftlichen Nutzflächen und keine wertvollen Naturbereiche (Schutzgebiete, Biotope, offene Landschaftsflächen) betroffen sind. Mit der Entwicklung der Kleingartenanlage kann ein erster Entwicklungsschritt gemacht werden, der eine Grunderschließung für den gesamten Bereich herstellt und damit später je nach Bedarf weitere kleinteilige Arrondierungen erlaubt.
Die vorgeschlagene städtebauliche Grundfigur orientiert an der vorhandenen Landschaft, die erhalten wird und nach Süden eine angemessene landschaftliche Entwicklung erfährt (Ausgleichsmaßnahme). Der einzuhaltende Waldabstand sichert tiefe und damit große Gärten. Die Gräben als gliedernde Landschaftselemente werden berücksichtigt.
Angesichts des Anschlusses an die bestehende Wohnnutzung im Norden kann der Bebauungsplan vor. Im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden (Einbeziehung von Außenbereichsflächen für Wohnzwecke). Der Grenzwert von 10.000 qm zulässige Grundfläche wird bei rund 16 Bauplätzen nicht überschritten werden. Bei einem Verfahren nach § 13b BauGB kann auf eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Erstellung eines vollständigen Umweltberichts verzichtet werden.
Gute Straßenanbindung, Öffentlicher Nahverkehr Bus 10 Gehmin. / Bahn 20 Gehmin / Schiff 30 min
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